Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Jan. 2016)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen unserer Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Aktuelle Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nachzulesen unter www.lippert-edv.de.
1.2. Alle Vereinbarungen zwischen uns und unseren Kunden ergeben sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ansonsten aus schriftlichen Vereinbarungen zwischen uns und unseren Kunden.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB sind.

2. Angebot, Vertragsabschluss und -unterlagen

2.1. Angebote unserer Kunden im Sinne der gesetzlichen Vorschriften können wir innerhalb von 8 Tagen annehmen. Ein Vertrag mit unseren Kunden kommt erst zustande, wenn wir ein Angebot des Kunden schriftlich, per Telefax oder E-Mail bestätigen; gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Auftragsbestätigung mittels Rechnungsstellung bleibt vorbehalten. Schriftliche Termin- und Preiszusagen sind unverbindlich.
2.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen der Zumutbarkeit vorbehalten.
2.3. Maße, Abbildungen oder Zeichnungen sind stets unverbindlich. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-/Urheberrechte vor. Unsere Kunden bedürfen vor ihrer Weitergabe an Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies zwischen unseren Kunden und uns ausdrücklich vereinbart ist; ansonsten dürfen Berechnungen von Leistungen Kostenvoranschläge um 50 % über- oder unterschreiten, ohne das Rechte für unsere Kunden entstehen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preisangaben sind unverbindlich mit Ausnahme der in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Transportkosten und Kosten einer Frachtversicherung ab Lager. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, werden Kosten für Software, gesondertes Zubehör, Installation und sonstige Nebenleistungen von uns auch gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Beim Versand bleibt Vorauskasse oder Bar-Nachnahme vorbehalten. Wir sind berechtigt, nicht vorhersehbare Zölle, Ein- und Ausfuhrgebühren etc. und deren nicht vorhersehbare Änderungen an unsere Kunden weiterzuberechnen. Bei Abrufleistungen gilt der Preis bei Vertragsabschluss; Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufs berechtigen uns auch zur nachträglichen Preisanpassung.
3.2. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung etwas anderes vorgeben, sind Preise ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skontoabzüge bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit unseren Kunden bedürfen für den Kunden unserer schriftlichen Zustimmung. Das Recht zur Aufrechnung steht unseren Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche unserer Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder es sich um Schadensersatzansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes sind unsere Kunden nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung, Leistungszeit, Versand, Gefahrübergang und Verzug

4.1. Von uns angegebene Lieferfristen berechnen sich seit dem Datum unserer Auftragsbestätigung vorbehaltlich der eigenen rechtzeitigen Lieferung und der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Einhaltung der Verpflichtungen unserer Kunden. In jedem Fall setzt der Beginn der angegebenen Lieferfristen die vollständige Abklärung aller technischen Fragen zur Erbbringung unserer Leistungen gegenüber unserer Kunden voraus. Verzögerungen aufgrund hier genannter Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend um die Zeit, bis die Lieferhindernisse behoben sind.
4.2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als je selbständige Lieferung/Leistung.
4.3. Wir sind berechtigt, bei Versand die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand zu beauftragende Unternehmen nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern mit unserem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Versands geht die Gefahr auf unsere Kunden über, sobald die Liefergegenstände an das mit der Versendung beauftragte Unternehmen übergeben/ausgeliefert wurden, unabhängig davon, welcher Vertragsteil die Transportkosten trägt. Beim Versand haben unsere Kunden offensichtliche oder andere, selbst festgestellte Transportschäden dem Spediteur/Frachtführer ebenso wie uns unverzüglich mitzuteilen.
4.4. Bei Versendungen unserer Kunden an uns tragen unsere Kunden jedes Risiko, auch das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Liefergegenstände bei uns sowie die gesamten Transportkosten; unfreie Sendungen nehmen wir nicht an, sie werden auf Kosten des Absenders an diesen zurückgesandt.
4.5. Für den Lieferverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Lieferverzug tritt jedoch nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die uns unsere Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so zum Beispiel Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampf etc., gleichgültig, ob derartige Hindernisse bei uns, im Betrieb von Lieferanten oder Transportunternehmen auftreten.
4.6. Mit Öffnen der Verpackung von Software- und Hardware erkennen unsere Kunden den Urheberrechtschutz an. Eine Rücknahme durch uns ist bei Software- und Hardware mit geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ausgeschlossen, es sei denn, der Datenträger wäre defekt oder sonst nicht lesbar.
4.7. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.

5. Eigentumsvorbehaltssicherung

5.1. Das Eigentum an von uns gelieferter Ware ist bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis und aus laufenden Geschäftsbeziehungen vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten unserer Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; hierin liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind zur Verwertung zurückgenommener Ware berechtigt; der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten unserer Kunden nach Abzug etwaiger Verwertungskosten aus dem Vertragsverhältnis anzurechnen, Überschüsse auf weitere Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden.
5.2. Unsere Kunden sind verpflichtet, gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, diese insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Zwischenzeitlich notwendig werdende Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten müssen unsere Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5.3. Von Pfändungen oder vergleichbaren Eingriffen Dritter in das Eigentum gemäß Ziffer 5.1. haben uns unsere Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um Klage nach § 771 ZPO führen zu können. Für die Kosten eines solchen Verfahrens haften unsere Kunden uns gegenüber neben dem Dritten.
5.4. Unsere Kunden sind berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab, die aus der Weiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsen, gleichgültig ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird. Unsere Kunden bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns aber, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen diese Fälle vor, können wir verlangen, dass die Kunden uns gegenüber abgetretenen Forderungen deren Schuldner bekanntgeben, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben machen und dazugehörige Unterlagen aushändigen sowie den Schuldnern/Dritten die Abtretungen mitteilen.
Seite 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

5.5. Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Ware durch unsere Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Auch an der neu entstandenen Sache besteht Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 5.1.
5.6. Für die Vermischung von uns gelieferter Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, gelten die Ausführungen unter Ziffer 5.5. entsprechend.
5.7. Forderungen, die durch die Verbindung von uns gelieferter Ware mit einem Grundstück gegen Dritte für unsere Kunden entstehen, werden an uns zur Sicherung abgetreten.
5.8. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen unserer Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zur sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Mängelhaftung, Haftungsausschluss

6.1. Wir übernehmen gegenüber unseren Kunden keinerlei Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien. Gegenüber unseren Kunden gelten grundsätzlich nur Produktbeschreibungen des Herstellers als Beschaffenheit der Ware als vereinbart; dies gilt nur bei Neuware. Bei gebrauchter Ware gilt eine Beschaffenheit nicht als vereinbart. Gebrauchte Ware wird zudem unter Ausschluss jedweder Gewährleistung und in den dafür geltenden Grenzen der gesetzlichen Regelungen von uns veräußert. Wir übernehmen darüber hinaus keine Haftung für Mängel oder Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung gelieferter Ware, wegen nicht beachteter Anwendungshinweise oder sonst fehlerhafter oder auch nachlässiger Behandlung entstehen, so zum Beispiel für den Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, den Anschluss an ungeeignete Stromquellen oder der nicht ausreichenden Absicherung gegen Virenbefall. Entsprechendes gilt für Mängel oder Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannungen im Stromnetz, Feuchtigkeitseinwirkungen aller Art, falscher oder fehlerhafter Software und/oder Verarbeitungsdaten entstehen, wobei dem Kunden der Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit für einen konkreten Mangel/Schaden offensteht.
6.2. Im kaufmännischen Rechtsverkehr gelten die Regelungen des § 377 HBG; für die Rügeobliegenheit vereinbaren die Parteien die Textform. Ansonsten sind offensichtliche oder auch nachträglich festgestellte Mängel längstens innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der gelieferten Ware oder nach der Feststellung von unseren Kunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen, andernfalls die Mängelansprüche unserer Kunden ausgeschlossen sind.
6.3. Kosten zum Zweck der Nacherfüllung sind wir nur verpflichtet zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache von unseren Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, dies würde den vertraglichen Vereinbarungen/Bestimmungen entsprechen.
6.4. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unserer Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unbeschränkt ist die Haftung auf Schadensersatz bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung unsere Kunden vertraut haben und auch vertrauen durften. In allen Fällen ist die Haftung auf Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unserer Kunden beträgt 12 Monate gerechnet ab der Übergabe/Ablieferung der Ware oder der Abnahme der Arbeiten. Dies gilt nicht, soweit die gelieferte Ware üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat. Die Verjährungsfristen für den Lieferregress nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
6.6. Um Datenverlusten in Folge von Mängelbeseitigungsarbeiten vorzubeugen, empfehlen wir unseren Kunden, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen. Außer für den Fall der Haftung auf Schadensersatz für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schließen wir die Haftung für Mangelfolgeschäden wegen verlorengegangener Daten im Rahmen von Mangelbeseitigungsarbeiten aus.
6.7. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir bei der Entfernung von Seriennummernaufklebern von gelieferten Waren/Produkten, da deren Herkunft für uns nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar ist, Arbeiten zur Mängelbeseitigung oder Schadensbehebung verweigern.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Außer nach den gesetzlichen Vorschriften haben wir gegenüber unseren Kunden ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden etwa wegen der Zahlungseinstellung, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o. ä. bekannt wird.
7.2. In einem Fall eines Rücktritts nach Ziffer 7.1. gelten die Vorschriften des § 649 BGB für die vereinbarte Vergütung, soweit noch nicht bezahlt, entsprechend.

8. Software, Literatur, Verwendung von Kundendaten

8.1. Soweit Software oder Literatur zu unserem Lieferumfang gehört, räumen wir unseren Kunden ein Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers ein, dass die Kunden mit Entgegennahme der Software einschränkungslos ausdrücklich anerkennen. Bei Verstößen gegen Lizenz oder sonstige Bedingungen und des sich daraus ableitenden Nutzungsrechtes haften unsere Kunden in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden uns oder Dritten gegenüber.
8.2. Die Daten unserer Kunden werden bei uns gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Hierzu erteilen uns unsere Kunden die Berechtigung.

9. Behördliche Genehmigungen

Eventuell für die Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen behördlich notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige Bestätigungen sind von unseren Kunden im eigenen Namen und auf eigene Kosten zu besorgen.

10. Anwendbares Recht

Für unsere gesamten Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gelten die Vorschriften aus dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zwingend. Die Anwendung anderer nationaler Rechte, ebenso des einheitlichen UN-Kaufrechtes, werden ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

11.1. Soweit unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 78647 Trossingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, unsere Kunden an deren Orten der Niederlassungen zu verklagen.
11.2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in 78647 Trossingen der Erfüllungsort.
11.3. Sollte eine unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch eine sonstige Bestimmung im Rahmen unserer Vereinbarungen mit unseren Kunden unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zwischen uns und unseren Kunden der Schriftform und einer erneuten Auftragsbestätigung von uns. Außerhalb unserer Auftragsbestätigung oder schriftlicher Bestätigungen von Änderungen oder Ergänzungen unserer Vereinbarungen sind mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden und wären in jedem Fall unverbindlich.