Trotz aller speziellen Komponenten und umfangreichen Qualitätskontrollen kann Hardware auch einmal defekt sein. Für diesen Fall gewähren wir Ihnen auf alle PC-Systeme und Serversysteme, in Verbindung mit unserem Basissupportvertrag, 36 Monate Vor-Ort Garantie*.

Eine Herstellergarantie kann nur die Funktion der Hardware wiederherstellen. Eine weitergehende Wiederherstellung der Systemfunktionalität kann aufgrund der fehlenden Kenntnisse Ihres EDV-Systems von einem Hersteller in diesem Zuge nicht erbracht werden.

Unsere Vor-Ort Garantie lässt sich in keiner Weise mit dieser Herstellergarantie vergleichen.
Wir gewähren diese Garantie herstellerunabhängig. Dies bedeutet, dass Sie sich nicht mit dem jeweiligen Hersteller der Geräte auseinandersetzten müssen, sondern nur wir Ihr alleiniger Ansprechpartner sind. Unser Garantieversprechen beinhaltet nicht nur die Ersatzteile, die Arbeitszeit und die Anfahrt, sondern auch die Wiederherstellung der Funktion des defekten Systems im Netzwerk (Praxisprogramm, Röntgen, Drucker, TI, …).

Wir „basteln“ nicht lange bei Ihnen herum, wenn sich ein Hardwarefehler nicht genau lokalisieren lässt, sondern tauschen das System im Zweifel, nach unserem Ermessen, gegen ein Ersatzsystem aus. Dies gilt nicht nur für Ihre PC-Systeme sondern speziell auch für Ihr Serversystem. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass der Praxisbetrieb so wenig wie möglich gestört oder unterbrochen wird. Die Fehlersuche kann dann unabhängig vom Praxisbetrieb erfolgen.

Diese Garantie gilt für alle von uns gelieferten PC-Systeme, Serversysteme, Monitore, Firewalls und Netzwerkswitche. Auf Monitore gelten noch zusätzlich 12 Monate Pixelfehlerfreiheit.
Ausgeschlossen von dieser Garantie sind u.a. Drucker und Notebooks. Hier gilt die jeweilige Herstellergarantie. Schäden durch äußere Einflüsse wie z.B. Überspannung, Hochwasser, vergossenen Kaffee etc., sowie Fremdeinbauten und nicht durch uns durchgeführte Softwareinstallationen sind von der Garantie natürlich ausgeschlossen.

Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass sporadisch auftretende Probleme nach der automatischen Installation von Betriebssystemupdates (z.B. Windows 10 Updates) nicht als Garantiefall gelten. Diese Probleme haben nichts mit der von uns gelieferten Hardware zu tun und sind daher nicht in unserem Einflussbereich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

*Ohne Basissupportvertrag sind es 24 Monate bei gleichen Leistungen